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    AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    Immobilien- Büro Haindl Georg

    Grundlage ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

    I. Für nachfragende Interessenten:
    1. Der Makler ermöglicht einen kostenlosen Zugriff, jedoch ohne rechtlichen Anspruch hierzu,
    auf die in unseren Datenbanken für den nachfragenden Interessenten aufgeführten Objekte.

    2. Die Objektangaben sind nur für den nachfragenden Interessenten persönlich bestimmt und
    streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte oder anderweitige Verwendung, ins-
    besondere gewerblicher Art, die ohne unsere ausdrückliche Zustimmung erfolgt, verpflichtet
    zum Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision.

    3. Die Objektangaben wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der
    Verkäufer-,  Anbieter- und Angebotsangaben können wir keine Haftung übernehmen.
    Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten !

    4. Ist dem nachfragenden Interessenten das Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich
    mitzuteilen und den Nachweis innerhalb von 3 Tagen hierfür zu erbringen durch wen er das
    Objekt kennt.

    5. Die Besichtigung und Kontaktaufnahme mit dem Objektverkäufer (Auftraggeber) darf nur
    durch  Immobilien- Büro Haindl Georg erfolgen. Direkte Verhandlungen bedürfen ausdrücklich
    unserer Zustimmung. Über den Inhalt sind wir sofort zu informieren.

    6. Für unsere Tätigkeit haben wir im Erfolgsfall Anspruch auf eine Provision. Der Regelsatz für
    Verkäufer und Käufer einer Immobilie beträgt je 3,00%,  zuzüglich der aktuell gültigen gesetzl.
    Mehrwertsteuer, die nach Vertragsabschluss fällig wird. Die Provision errechnet sich aus dem
    Gesamtkaufpreis des Objektes einschließlich etwaiger dem Auftraggeber oder Dritten zugute
    kommender Nebenleistungen d. Käufers.
    Der einmal entstandene Provisionsanspruch des Maklers wird nicht dadurch hinfällig, dass der
    Kaufvertrag wieder aufgehoben, angefochten oder irgendwie rückgängig gemacht wird.
    Die Vermieter- Provision ist innerhalb von 10 Tagen ab Mietvertragsabschluß fällig. Die Vermieter-
    provision wird ebenso nicht dadurch hinfällig, dass der Mietvertrag aufgehoben, angefochten oder
    irgendwie rückgängig gemacht wird.
    (Hier gilt ab 1.06.201 5 das gesetzliche Makler Bestellerprinzip. Wer den Makler zur Vermittlung
    eines Mietobjektes beauftragt, hat die Kosten der Vermittlungsprovision, zu tragen).
    Sollten die Zahlungstermine nicht eingehalten werden so tritt über den angegebenen Zahlungs-
    termin ein Zahlungsverzug auf der uns berechtigt einen Verzugszins in Höhe von 10% p. A. für
    die aufgetretene Verzugsdauer aufzuschlagen. Sollten für die Zahlungsrückstände Liquidations-
    kosten durch Inkassomaßnahmen auftreten so werden diese ebenfalls von den Schuldnern einge-
    klagt und in Rechnung gestellt.
    Bei Wohnobjekt- Mietverträgen ist bei Vertragsabschluß vom Vermieter die -2-fache Monats-
    Kaltmiete zuzüglich der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Vermieter bei Vertrags-
    abschluß als Provisionsonszahlung fällig.
    Bei Abschluss von Miet-/Pachtverträgen zu gewerblicher Nutzung wird für den Vermieter die -3-
    fache Monatsmiete / Pacht zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Provisionszahlung fällig.

    7. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Abschluss von Verträgen mit umgehender Abschrift
    und aller darauf bezogenen Nebenabreden, soweit diese für die Vermittlungsgebühr relevant sind.

    8. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch dann, wenn an Stelle oder neben dem ursprünglichen
    Vertragsobjekt ein anderer Vertragsgegenstand oder ein anderer Vertrag durch uns vermittelt
    oder nachgewiesen wird.

    9. Bei oben angegebener Fälligkeit erfolgt die Zahlung an den Makler in bar oder per Scheck.
    Bei Zahlungsverzug bleibt die Erhebung von Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von
    10% p.A. vorbehalten.

    10. Der Makler ist berechtigt bei Auftragserteilung durch den Objektverkäufer auch für die Objekt-
    käuferseite in gleicher Provisionshöhe entgeltlich tätig zu sein wenn ein schriftlicher Auftrag durch
    den Käufer vorliegt.

    11. Die gegebenen Daten werden zum Zwecke der Vermittlungsauftragsbearbeitung gespeichert
    und verwendet.

    II. Für anbietende Interessenten:
    1. Der Makler ermöglicht das Angebot von Immobilienobjekten in unseren Datenbanken, jedoch
    ohne rechtlichen Anspruch darauf erheben zu können. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten.

    2. Hierzu erstellt der Makler ein Exposé nach den schriftlichen Angaben des anbietenden Auftrag-
    gebers der dem Makler unverzüglich alle erforderlichen Unterlagen, die zur Bearbeitung des Auf-
    trages benötigt werden, übergibt, ihm alle notwendigen Informationen erteilt, und ihn bei seinen
    Verkaufsbemühungen in jeder Weise unterstützt.
    Der anbietende bzw. auftraggebende Interessent ist für Inhalt und deren Richtigkeit der angegeben
    Daten allein verantwortlich. Er garantiert, keine Daten anzugeben, die Rechte Dritter verletzen oder
    gegen bestehende Gesetze zu verstoßen, wobei er den Makler für den gegenteiligen Fall gegenüber
    allen Ansprüchen und Kosten daraus freistellt.

    3. Falls dem Auftraggeber ein ihm durch den Makler nachgewiesener Interessent bereits bekannt
    ist, hat er dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen, widrigenfalls er sich auf eine solche Kenntnis
    nicht berufen kann.

    4. Vom Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Interessenten ist der
    Makler unter Übermittlung einer beglaubigten Abschrift d. Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen.
    Diese Verpflichtung besteht für den Auftraggeber auch dann, wenn der Abschluss nicht auf die Tätig-
    keit des Maklers zurückzuführen ist.

    5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Mitteilungen des Maklers an ihn vertraulich zu behandeln
    und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

    6. Der Makler ist auch berechtigt, ohne das hierzu eine Verpflichtung besteht, das Angebot über
    andere Internetanbieter weiter zu verbreiten und weitere Makler mit der Bearbeitung des Auftrags
    zu befassen, solange dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten daraus entstehen.

    7. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Information, wenn das Objekt nicht mehr
    verfügbar ist.

    8. Gewährleistungsansprüche gegen den Makler beschränken sich auf die Nachbesserung, jegliche
    Haftung anderer Art ist ausgeschlossen.

    9. Die an Immobilien- Büro Haindl Georg gegebenen Daten werden zum Zwecke der Vermittlungs-
    Auftragsbearbeitung gespeichert und verwendet und unterliegen der Datenschutzverpflichtung.

    10.  Für unsere Tätigkeit haben wir im Erfolgsfall Anspruch auf eine Provision. Der Regelsatz für
    Verkäufer und Käufer einer Immobilie beträgt je 3,00%,  zuzüglich der aktuell gültigen gesetzl.
    Mehrwertsteuer, die nach Vertragsabschluss fällig wird. Die Provision errechnet sich aus dem
    Gesamtkaufpreis des Objektes einschließlich etwaiger dem Auftraggeber oder Dritten zugute
    kommender Nebenleistungen des Käufers.
    Die Provision wird mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Der einmal entstandene Provisionsan-
    spruch des Maklers wird nicht dadurch hinfällig, dass der Kaufvertrag wieder aufgehoben, ange-
    fochten oder in sonstiger Weise rückgängig gemacht wird.

    Vom Vermieter ist bei Abschluss von Mietverträgen zu Wohnobjekten die 2-fache Monatskaltmiete
    zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen MwSt. als Vermittlungsprovision zu entrichten.
    Vom Vermieter ist bei Abschluss von Miet-/Pachtverträgen zu gewerblicher Nutzung die 3-fache
    Monatskaltmiete zuzüglich der geltenden gesetzlichen MwSt. als Vermittlungsprovision zu entrichten.

    11. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim notariellen Abschluss von Verträgen mit Abschrift
    und aller darauf bezogenen Nebenabreden, soweit diese für die Vermittlungsgebühr relevant sind.

    12. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch dann, wenn an Stelle oder neben dem ursprünglichen
    Vertragsobjekt ein anderer Immobilienvertragsgegenstand oder ein anderer Vertrag durch uns
    vermittelt oder nachgewiesen wird.

    13. Bei o.a. Fälligkeit erfolgt die Zahlung an den Makler in bar oder per Scheck oder Banküber-
    weisung. Bei Zahlungsverzug bleibt die Erhebung von Mahngebühren u. Verzugszinsen in Höhe
    von 10% p.A. vorbehalten.

    PROVISIONSHINWEIS:
    Mit der schriftlichen Anfrage und Unterzeichnung des Anfrage Formulares (z. B. per Mail) und
    der Nachweiserbringung durch den Makler und Inanspruchnahme der Dienstleistung wird ein
    Maklerauftrag geschlossen.
    Sofern es durch die Tätigkeit von Immobilien- Büro Haindl Georg zu einem wirksamen Haupt-
    vertrag kommt, hat der schriftliche Auftraggeber bei Abschluss eines Kaufvertrages die gleiche
    Provision wie der Objektverkäufer zuzüglich der gerade geltenden gesetzl. Mehrwertsteuer an
    das Immobilien- Büro Haindl Georg gegen Rechnung zu entrichten.

    AUFWENDUNGSERSATZ (falls vereinbart)
    Sollte von einer Verkaufsabsicht der Immobilie abgesehen werden ist der Kunde ist verpflichtet,
    dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen
    (z.B. Reisekosten, Telefongebühren, Kosten Expose Erstellung und Versand (Porto), Kosten für
    Kopien wie Planunterlagen, Kosten für Anzeigenschaltung und Insertionen, Werbetafeln und
    Werbebanner, sowie andere Gebühren im Zusammenhang mit der Immobilienvermittlung,
    etwa für den Grundbuchauszug, zu erstatten.

    HAFTUNGSBEGRENZUNG
    Die Haftung für fahrlässiges Verhalten von Immobilien- Büro Haindl Georg, dessen gesetzlicher
    Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der
    Verletzung von Leben oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Ver-
    tragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von Immobilien- Büro Haindl Georg garan-
    tierten bestimmten Eigenschaften beruht.

    Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt
    -3- Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende
    Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall
    für den Makler zu einer kürzerenVerjährung führen, gelten diese.

    Informationspflicht nach VSBG
    Immobilien- Büro Haindl Georg ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus
    einem Vertragsverhältnis zwischen Immobilien- Büro Haindl Georg und einem Verbraucher
    ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungs-
    verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucher-
    streitbeilegungsgesetztes (VSBG) durchzuführen.

    GELDWÄSCHEGESETZ:
    Als Immobilienmakler nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG.) sind wir
    gesetzlich dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Ver-
    tragspartners festzustellen und zu überprüfen.
    Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten –
    beispielsweise mittels einer Kopie.
    Das Geldwäschegesetz (GwG.) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf
    Jahre aufbewahren muss.

    HAFTUNG zu OBJEKTINFORMATIONEN
    Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen,
    Pläne, Aussagen etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter der Immobilien stammen. Eine Haftung
    für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher grundsätzlich nicht.
    Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben
    auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und ggf. auch zu berichtigen. Alle Immobilienangebote
    sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger
    Zwischenverwertung.

    III. Schlussbestimmungen:
    1.   Sollten einzelne Teile der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder werden,
    so wird dadurch die Geltung der AGB im übrigen nicht berührt.  Der unwirksame Teil soll dahin-
    gehend geändert werden und als vereinbart gelten, wie er zulässigerweise dem erstrebten wirt-
    schaftlichen Zweck am ehesten gerecht wird.
    2.  Es gelten unsere AGB, wenn nicht binnen 7 Tagen nach Erhalt in eingeschriebener Form
    widersprochen wird. Die Aufnahme von Verbindungen zu von uns nachgewiesenen Parteien gilt
    als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    3.  Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
    4.  Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand
    für alle Streitigkeiten aus den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ist der Gerichtsstandort
    der durch das deutsche Recht gefordert wird.

    Stand:  13. September 2023
    Irrtümer und Änderungen vorbehalten!

    Ust. Ident- Nr.: DE15 710 4214
    Steuer- Nr.: 113 224 600 68

    Immobilien- Büro
    Haindl Georg
    Mehlmäusl 6
    84387 Julbach
    Tel.  08678-8839
    Fax: 08678-919878
    Mobil: 0160-5 444 444
    E-Mail: info@immobilien-haindl.com
    Internet
    www.immobilien-haindl.com